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Ruf CTR «Yellowbird»

Jetzt wird es irr

Er währt noch nicht so lange, der Hype um die Ruf-Porsche. Viele Jahre war es sogar so, dass diese «gepimpten» Porsche 911 als Gebrauchtwagen ein richtig gutes Preis/Leistungsverhältnis boten – vor zehn Jahren gab es die wahre Ruf-Legende, also den CTR «Yellowbird», noch für 250’000 Euro. Aber eben, das war einmal. Und jetzt wird es richtig irr: Gooding & Co. erwartet für einen der 29 Ur-CTR mindestens 6 Millionen Dollar.

Gut, es ist schon ein eindrückliches Fahrzeug, Chassisnummer W09BT0343KPR06026, ein «Leichtbau» (davon gab es anscheinend nur 6) mit 6-Gang-Getriebe (davon gab es anscheinend nur 4), selbstverständlich in Blütengeld (Code 139, 9 der «Yellowbird» waren ab Pfaffenhausen so lackiert), nur gerade 1673 Kilometer, nur gerade zwei Vorbesitzer, wobei der Erstkäufer das Fahrzeug drei Jahrzehnte schön klimatisiert eingelagert hatte. Aber mindestens sechs Millionen? Das ist drei Mal mehr als der bisher teuerste Ruf.

Ach ja: Er wurde für 6’055’000 Dollar zugeschlagen. Mehr zu den «Yellowbird» haben wir hier, eine Übersicht über die Ruf-Automobile gibt es hier.

7 Kommentare

  1. Rolf Rolf

    Nicht so schlimm, dass er so teuer ist, man kann ja mit „Blütengeld“ bezahlen.
    Steht zumindest im Text.;-)

    • Peter Ruch Peter Ruch

      🙂 – den lassen wir, oder?

      • Rolf Rolf

        Passt ja ????

  2. Rolf Rolf

    Sollte ein Daumen hoch Smiley sein, ist als Fragezeichen angekommen…..

  3. „Blütengeld“ ist genial!
    Das war doch kein Versehen, Herr Ruch!

    (Würde auch sehr gut zu dem gefälschten Kienle-300 SL passen, „Phantasiegeld“!)

  4. Ach ja, wo wir doch hier diese schöne Farbdiskussion hatten:
    Ich finde nicht, daß Gelb dem 911 steht!
    (Ebensowenig wie dem gelben Ghibli Spyder vor einigen Tagen)

  5. Christian Christian

    Phantasiegeld?
    Mein Vater hatte 1963/64 ein Gerichtsverfahren mit VW, weil er den Kauf eines „nagelneuen“, allerdings sehr Mangelhaften 1500er (Goldene Zitrone des ADAC in jenem Jahr, glaube ich), rückabwickeln wollte. VW wollte nicht, wollte auch das Geld nicht zurückzahlen und der Anwalt von VW sagte in der Gerichtsverhandlung, na ja, das sei halt ein „Montagsauto“ und damit müsste mein Vater halt zufrieden sein. Daraufhin hielt sich mein Vater nicht mehr zurück und entgegnete, er habe das Auto aber nicht mit Falschgeld bezahlt! Da musste auch der Richter lachen, und mein Vater bekam Recht und den vollen Kaufpreis zurück.

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